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Q-Pool 100

Jahressteuergesetz 2013: Q-Pool-Petition zur Weiterbildung an den Deutschen Bundestag geöffnet zur Unterzeichnung

22.10.2012

Jahressteuergesetz 2013: Q-Pool-Petition zur Weiterbildung
an den Deutschen Bundestag geöffnet zur Unterzeichnung


Gießen, 22.10.2012 – Das Engagement der Weiterbildungsbranche gegen die faktische Verteuerung von
Bildungsleistungen im Firmenkundengeschäft zeigt erste Erfolge: Die Petition gegen das geplante
Jahressteuergesetz 2013, die der Q-Pool 100 e.V., die Offizielle Qualitätsvereinigung internationaler
Wirtschaftstrainer und –berater, Anfang vergangener Woche beim Deutschen Bundestag eingereicht hat, ist
angenommen worden. Sie steht bis zum 16. November 2013 unter
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_10/_17/Petition_37082.html
zur Mitunterzeichnung für alle Interessierten bereit. Nun gilt es für alle Weiterbildungsanbieter, die Aktion,
der sich bereits verschiedene Weiterbildungsvereinigungen wie die German Speakers Association (GSA)
und der BDVT Berufsverband der Trainer, Berater und Coachs angeschlossen haben, zu unterstützen.
„50.000 Unterschriften sind nötig, damit die Weiterbildner im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
angehört werden und wir die Sorgen der Branche, die guten Gründe gegen das zunächst geplante Gesetz
und nicht zuletzt Alternativvorschläge vorbringen können. Wir fordern daher alle Trainer, Akademien,
Coachs, Seminaranbieter und Bildungsverbände sowie deren Kunden und Zulieferer auf, Ihre Stimme zu
erheben, den parlamentarischen Prozess zu befördern und die Petition zu unterzeichnen“, so Dr. Dieter
Hohl, Präsident des Q-Pools.


Einladung vor Petitionsausschuss erfordert Quorum von 50.000 Unterzeichnern
Mit seiner Petition hat der Q-Pool auf einen aktuellen Gesetzesentwurf reagiert, der gemäß einer EURichtlinie
vorsah, ab Januar 2013 Bildungsdienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Für
gewerbliche Weiterbildungsanbieter hätte dies existenzbedrohliche Auswirkungen, da für sie die Möglichkeit
des Vorsteuerabzugs für alle Eingangsleistungen wie Reisekosten, die Miete für Seminarräume,
Einkauf/Einsatz von freiberuflichen Trainern, Marketing, Druck- und Werbekosten, Lehrmittel-Produktion und
Investitionen entfallen wäre.
Zwar hat der Gesetzgeber diese Variante der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen
inzwischen verworfen, doch muss die EU-Richtlinie in einer Form umgesetzt werden. „Es geht nun darum,
dem Gesetzgeber Lösungsvorschlage zu unterbreiten, wie eine EU-rechtskonforme Neufassung des
Umsatzsteuergesetzes zu gestalten ist. Auch liegen Informationen vor, dass die Finanzverwaltung
versuchen will, die generelle Steuerfreiheit aller Bildungsleistungen auf dem Verwaltungswege
durchzusetzen. Mit dem Quorum von 50.000 Unterzeichnern darf der Hauptpetent – in dem Fall der Q-Pool
100 – das gerechtfertigte Anliegen des gesamten Weiterbildungsmarktes und die guten Ideen der
Weiterbildner vor dem Petitionsausschuss vorbringen“, sagt Q-Pool-Präsident Dieter Hohl.


Über den Q-Pool 100

Die 1998 gegründete ´Offizielle Qualitätsgemeinschaft internationaler Wirtschaftstrainer und
-berater e.V. Q-Pool 100´ ist Netzwerk und Fachvereinigung erfahrener Trainer und Berater.
Ihr gemeinsames Ziel: Durch höchste Standards bei Professionalität, Kompetenz und Seriosität
größtmögliche Transparenz und damit mehr Entscheidungssicherheit im HR-Management zu
gewährleisten. Der Name ist Programm: Q steht für Qualität. Die 100 bedeutet, dass nur 100 zur
qualitativen Spitze gehörende Berater und Trainer Mitglied werden können. Die Aufnahme erfolgt
nach klar festgelegten Qualitätskriterien.


Weitere Informationen:

Q-Pool 100 e.V., c/o Dr. Dieter Hohl,
Ostanlage 21, 35390 Gießen, Tel: 0641 - 4 89 49
info@q-pool-100.de, twitter.com/q_pool_100, www.q-pool-100.de


Ansprechpartner für die Presse:

text-ur text- und relations agentur Dr. Gierke
Petra Walther, Dr. Christiane Gierke
Schanzenstraße 23, 51063 Köln, Tel: 0221 - 95 64 90 570
redaktion@text-ur.de, twitter.com/c_gierke, www.text-ur.de

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